Zukünftige Ertragsüberschüsse für zusätzliche Abschreibungen verwenden

Medi­en­mit­tei­lung der Stadt­rats­frak­tion GFL/EVP: Die GFL/EVP‐Fraktion nimmt das posi­tive Ergeb­nis der Rech­nung 2017 der Stadt Bern mit Genug­tu­ung zur Kennt­nis. Sie sieht sich darin in ihrer Hal­tung bestärkt, vom Pfad der finanz­po­li­ti­schen Tugend auch wei­ter­hin nicht abzu­wei­chen. Daher lehnt die Frak­tion GFL/EVP sowohl ein über­mäs­si­ges Aus­ga­ben­wachs­tum im Inte­grier­ten Aufgaben‐ und Finanz­plan (IAFP) 2019‐2022 und im Bud­get 2019 als auch Steu­er­sen­kun­gen im jet­zi­gen Zeit­punkt ab.

Die Frak­tion GFL/EVP hat das Ergeb­nis der Rech­nung 2017 und den erziel­ten Ertrags­über­schuss von 67.3 Mio. Fran­ken mit Genug­tu­ung zur Kennt­nis genom­men. Die Frak­tion GFL/EVP begrüsst es, dass sich damit die Serie posi­ti­ver Rech­nungs­ab­schlüsse fort­setzt. Sie setzt sich dafür ein, dass die­ser posi­tive Trend auch in der nächs­ten IAFP‐Periode 2019‐2022 fort­ge­schrie­ben wird.

Aus der Sicht der GFL/EVP‐Fraktion sind auch in der nächs­ten IAFP‐Periode 2019‐2022 Ertrags­über­schüsse anzu­stre­ben, damit nach der Äuf­nung der Spe­zi­al­fi­nan­zie­run­gen für Schul‐ und Sport­an­la­gen zusätz­li­che Abschrei­bun­gen im Sinne von Art. 84 der Gemein­de­ver­ord­nung des Kan­tons Bern (GV; BSG 170.111) getä­tigt wer­den kön­nen. Aus der Sicht der GFL/EVP‐Fraktion ist die Ver­wen­dung all­fäl­li­ger zukünf­ti­ger Ertrags­über­schüsse zur Vor­nahme zusätz­li­cher Abschrei­bun­gen der Königs­weg, um den Finanz­haus­halt der Stadt Bern trotz eines umfang­rei­chen Sanierungs‐ und Inves­ti­ti­ons­pro­gramms im Gleich­ge­wicht zu hal­ten. Die Decke­lung des Aus­ga­ben­wachs­tums wurde schon mit der über­wie­se­nen Pla­nungs­er­klä­rung skiz­ziert, wel­che die GFL/EVP‐Fraktion in der letzt­jäh­ri­gen IAFP‐Debatte ein­ge­bracht hatte. Obwohl der Gemein­de­rat die finanz­po­li­ti­sche Stoss­rich­tung jener Pla­nungs­er­klä­rung als rich­tig ein­stuft, ist er nicht bereit, diese umzu­set­zen.

Vor die­sem Hin­ter­grund lehnt die GFL/EVP‐Fraktion sämt­li­che Begehr­lich­kei­ten ab, wel­che die Sta­bi­li­tät des Finanz­haus­halts der Stadt Bern gefähr­den. Gefähr­det wird die Sta­bi­li­tät des Finanz­haus­halts einer­seits durch eine über­mäs­sige Expan­sion der Aus­ga­ben und ins­be­son­dere durch einen unver­hält­nis­mäs­si­gen Stel­len­aus­bau im Umfang von 56 neuen Stel­len im IAFP 2019‐2022 und im Bud­get 2019, wes­halb die GFL/EVP‐Fraktion hier Kür­zun­gen bean­tra­gen wird. Auf der ande­ren Seite sieht die GFL/EVP‐Fraktion ange­sichts eines vor­ge­se­he­nen Anstiegs der Brut­to­schul­den von aktu­ell rund 1.3 Mia. Fran­ken auf rund 1.5 Mia. Fran­ken im Jahr 2021 zum jet­zi­gen Zeit­punkt kei­nen Spiel­raum für Steu­er­sen­kun­gen.

Für wei­tere Aus­künfte:
Mat­thias Stür­mer, Mit­glied FSU, Tel. 076 368 81 65

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