Wahlen 2023: Berner EVP-Sitz gehalten

Wahlen 2023: Berner EVP-Sitz gehalten

Die Stim­mungs­lage nach den Nationalratswahlen ist für die EVP durch­zo­gen. Wäh­rend die EVP die Natio­nal­rats­sitze von Marc Jost und Nik Gug­ger in den Kan­to­nen Bern und Zürich sicher hal­ten konnte, ging im Kan­ton Aar­gau der Sitz von Liliane Stu­der trotz Stim­men­zu­wachs knapp ver­lo­ren.

Die EVP Kanton Bern ver­tei­digte den Sitz im Natio­nal­rat mit einem sta­bi­len Wäh­len­den­an­teil von 4,3% (+0,1%) aus eige­ner Kraft. Beson­ders erfreu­lich ist neben dem Wahlerfolg von Natio­nal­rat Marc Jost mit 29'406 persönlichen Stim­men das gute Abschnei­den der EVP-Frauen Simone Leu­en­ber­ger, Barbara-Stotzer-Wyss und Vanessa Staub, die auf den Posi­tio­nen 2 bis 4 fol­gen. Einen wich­ti­gen Bei­trag leis­te­ten auch die drei EVP-Zusatz­lis­ten KMU, Zukunft und Erfah­rung. Sie tru­gen mit total 1,2% zum Wahl­er­folg der EVP bei.

Trotz Rechts­rutsch im Par­la­ment wird die EVP mit dem Zweiertan­dem Jost – Gugger auch in der kom­men­den Legis­la­tur ihre werte- und lösungs­ori­en­tierte Brü­cken­bau­er­po­li­tik der EVP im Natio­nal­rat fort­füh­ren. Auch wenn öko­lo­gi­sche und soziale Anlie­gen es in Bun­des­bern in den nächs­ten vier Jah­ren schwe­rer haben dürf­ten, so hat die EVP in der Ver­gan­gen­heit zur Genüge gezeigt, dass sie auch als kleine Par­tei posi­tive Akzente zu set­zen ver­mag. Zu den zen­tra­len Schwer­punk­ten von EVP-Nationalrat Marc Jost gehö­ren die Fami­li­en­po­li­tik, die inter­na­tio­na­len Bezie­hun­gen und die Umwelt.
 

Kein zweiter Wahlgang für den Ständerat

Erfreulicherweise konnten sich die Kandidierenden und Parteien darauf einigen, dass mit Werner Salzmann (SVP, bisher) und Flavia Wasserfallen (SP, neu) die beiden Erstplatzierten des ersten Wahlgangs den Kanton Bern im Ständerat vertreten sollen. Alle anderen zogen sich zurück, so dass ein zweiter Wahlgang entfällt. Die neuste "EVP-Info" ging bereits am Morgen nach den Wahlen in Druck, als dies noch nicht bekannt war. Der darin im Editorial erfolgte Aufruf zur Beteiligung am zweiten Wahlgang erübrigt sich damit.